Mark Zuckerberg wird in der Meta-Datenschutzklage nicht genannt, sagt der Richter

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Ein Richter hat am Dienstag Anträge des Generalstaatsanwalts des District of Columbia abgelehnt, Mark Zuckerberg, den Vorstandsvorsitzenden von Meta, als Angeklagten in einer Datenschutzklage zu benennen.

Richter Maurice A. Ross vom DC Superior Court sagte in einer Anhörung, dass der Generalstaatsanwalt von Washington, Karl Racine, zu lange gewartet habe, um zu versuchen, ihre Klage zu ändern, um Herrn Zuckerberg als Angeklagten zu benennen, ein Schritt, der darauf abzielte, ihn persönlich zur Rechenschaft zu ziehen .

„Das Problem, das ich damit habe, ist, dass Sie drei Jahre warten“, sagte Richter Ross und bezog sich auf die Hinzufügung von Herrn Zuckerberg zu dem 2018 erstmals eingereichten Fall. „Welchen Wert hat es, ihn zu nennen? Für die Verbraucher des Distrikts gibt es keine Erleichterung mehr.“

Richter Ross lehnte auch eine Forderung von Mr. Racine ab, Mr. Zuckerberg für die Klage abzusetzen.

Die Klage von Herrn Racine gegen Facebook wurde im Dezember 2018 beim Superior Court des District of Columbia eingereicht. Die Klage beschuldigt Facebook, Verbraucher über den Datenschutz auf der Plattform in die Irre geführt zu haben, indem es Cambridge Analytica, einem politischen Beratungsunternehmen, erlaubt habe, sensible Daten von mehr als 87 Millionen Nutzern zu erhalten, darunter mehr als die Hälfte der Einwohner des Distrikts.

Herr Racine versuchte im Oktober, Herrn Zuckerberg als Angeklagten hinzuzufügen, und sagte, er wolle allen Vorstandsvorsitzenden eine Botschaft senden, dass sie für die Schädigung von Verbrauchern verantwortlich sein könnten. Da Herr Zuckerberg in der Klage namentlich genannt wurde, hätte er finanziellen und anderen Strafen ausgesetzt werden können.

Facebook steht im Mittelpunkt mehrerer Rechtsstreitigkeiten mit Regulierungsbehörden. Es ist das Ziel von Kartell- und Verbraucherschutzklagen der Federal Trade Commission und mehrerer Generalstaatsanwälte.

Das Büro von Meta und Mr. Racine lehnte eine Stellungnahme ab.

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